"Ein Blick ins Melderegister dürfte der Schulbehörde eigentlich genügen, um die erwartbare Schülerzahl herauszubekommen": würde man denken, aber oho, das funktioniert wirklich überhaupt nicht. Bei uns sah das so aus: mein Sohn wäre eigentlich ab August schulpflichtig. Bei der "Hilfe für das autistische Kind" war kein Schulplatz für ihn frei. Dort gibt es 12 Plätze bei schätzungsweise mind. 50 bedürftigen Kindern, darum müssen die überzähligen Kinder in Schulen für geistig Behinderte gehen. Das begrüßen einige Eltern allerdings sowieso, weil ihre Kinder dann nicht ausschließlich von Autisten umgeben sind, dennoch muss die GB-Schule natürlich für die Bedürfnisse geeignet und müssen die Lehrer in der Autismusförderung geschult sein. Im Wedding gibt es schon mal gar keine GB-Schule, also werden wir entweder Reinickendorf oder Mitte zugeteilt. Beide Schulen sind aber für meinen Sohn sehr ungeeignet. Demgegenüber gibt es in Pankow, was auch nicht weiter weg ist, eine GB-Schule, die geeignet wäre. Dort haben wir aber keine Priorität, weil wir eben eigentlich nach Reinickendorf oder Mitte gehören. Nur bei freien Plätzen geht das, zum Auffüllen der Klassen. Man konnte allerdings überhaupt nicht sagen, ob mein Sohn einen Platz bekommt. Durch die Frühfördergruppe vorgewarnt, die damit einschlägige Erfahrungen hat, stellte ich vorsorglich bei der zuständigen Schulrätin einen Antrag auf Zurückstellung, mit Gutachten vom Sozialpädiatrischen Dienst und allem Pipapo, sowie der stillen Übereinkunft, alle Papiere einfach in den Müll zu werfen, falls mein Sohn einen Platz bekommt. Er bekam keinen Platz, wie sich sehr spät herausstellte und darum entschied ich mich für die Zurückstellung. Nun wird er ein weiteres Jahr in die Frühfördergruppe gehen, was sicher auch gut ist, aber das bedeutet für mich auch, dass er ein weiteres Jahr nur bis 15 Uhr betreut wird und meine Arbeitsmarktaussichten realistisch gesehen nun bis August 2007 brachliegen werden. Und man denke bitte nicht, dass ich meinen Sohn bei der "Hilfe für das autistische Kind" oder in der Schule in Pankow nun anmelden könnte: man kann oder will hier wie dort wieder gar nichts vorhersehen, das steht wohl nicht in den Statuten und es wird wieder alles auf den letzten Drücker gemacht werden. Ende 2006 werde ich also mit derselben Unsicherheit ins Rennen um die Einschulung gehen, habe aber dann nicht mehr das As der Zurückstellung im Ärmel. Wer weiß, vielleicht ziehe ich dann nach Pankow oder Prenzlauer Berg, das gehört ja nun zusammen. Allerdings: umziehen darf ich eigentlich nicht ohne Grund (und Schule zählt nicht als Grund, sagte man mir!), weil sich dann alle zuständigen, geldgebenden Bezirksämter (Jugendamt, Behindertenfürsorge etc.) ändern würden. Also müsste ich eigentlich erst einen Job haben, um umziehen zu dürfen. Andererseits müsste ich eine längere Betreuung haben, um arbeiten zu können. Ständig beißt sich die Katze in den Schwanz...
Au weh, eine sehr dicke Katze. Das ist ja alles noch absurder, da werden die Maßstäbe für gesunde Kinder unbesehen weiterverwendet (Meldeort) und die Einschränkungen durch die besonderen Ansprüche deines Sohnes einfach unbesehen obendrauf gepackt, da hilft ja nicht mal das aus alten Berliner Subventionstagen bekannte strategische Denken. Zum durchdrehen.
Und wie in Deinem Fall so gar nichts übrigbleibt von der Erleichterung, die Bürokratie als demokratischer Regelkreis ja auch bieten könnte, also 1, 2 und 3 tun, damit 4 dann passiert. Sondern nur noch Schikane.
Du darfst nicht umziehen ohne Grund? Das geht dann doch bisschen zu weit. Ein erheblicher Eingriff in Deine Entscheidungsfreheit. Solche Bedingungen können gestellt werden, ohne Entgegenkommen im konkreten Fall? Säcke, echt. Machs doch wie die anderen Eltern auch, melde dich einfach um ohne umzuziehen, die Schulbehörde kann das gar nicht weitergeben an die geldgebenden BAs. Das kriegen die organisatorisch nicht gebacken. Bürokraten muss man verwirren.
Ich werde mir da auch schon was einfallen lassen, da bin ich gar nicht bange. Das ist alles ein großes Spiel und man muss da gut taktieren: siehe den diesjährigen, gleichzeitigen Rückstellungsantrag mitsamt Verbündigung mit der Schulrätin. Der fast einzige Grund, warum ich umziehen dürfte, ist allerdings "Familienzusammenführung". Muss man also entweder schnell jemanden heiraten, der in Pankow/ Prenzelberg wohnt, oder mein Bruder muss da hinziehen oder oder oder. Wie gesagt, ich bin noch nicht Schachmatt ;-)
Odyssee der Einschulung
Und wie in Deinem Fall so gar nichts übrigbleibt von der Erleichterung, die Bürokratie als demokratischer Regelkreis ja auch bieten könnte, also 1, 2 und 3 tun, damit 4 dann passiert. Sondern nur noch Schikane.
Du darfst nicht umziehen ohne Grund? Das geht dann doch bisschen zu weit. Ein erheblicher Eingriff in Deine Entscheidungsfreheit. Solche Bedingungen können gestellt werden, ohne Entgegenkommen im konkreten Fall? Säcke, echt. Machs doch wie die anderen Eltern auch, melde dich einfach um ohne umzuziehen, die Schulbehörde kann das gar nicht weitergeben an die geldgebenden BAs. Das kriegen die organisatorisch nicht gebacken. Bürokraten muss man verwirren.