Sonntag, 27. September 2009

...

what a day. ich mach mit. und in italien macht berlusconi immer so weiter wie immer, vollkommen jenseits, dem will man echt mal schnell so richtig in die fresse, aber mit nachdruck. die einzig gute nachricht kommt aus der schweiz heute, nee, kunst hin und her, ich freu mich über jeden, den sie kriegen.

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monolog - 27. September, 21:43

Eine andere gute Nachricht kommt aus Brandenburg.

Ansonsten muss ich leider zustimmen.

alex63 - 29. September, 14:30

was an der schweizer meldung so toll sein soll, versteh ich allerdings nicht so ganz. 1. das ist über 30 jahre her, der mann ist seitdem glaube ich nicht mehr aufgefallen, was geschlechtsverkehr mit minderjährigen (sie war damals 13 oder 14) angeht 2. das opfer hat sich mit dem täter inzwischen versöhnt und lebt mit mann und kindern ein anscheinend ganz normales leben und hat sogar (vergeblich) versucht, den haftbefehl aufzuheben. diese bestrafung hat sowas abstraktes, totalitäres und inhumanes an sich. immer wenn im namen von irgendetwas höherem recht ausgeübt wird und nicht für die menschen, krieg ich es mit der angst zu tun. das ist jedenfalls mein bauchgefühl, vielleicht täusch ich mich auch, die genauen umstände kenn ich natürlich nicht.

Casino - 29. September, 15:18

ach, wenn es nur einmal bewiesen wurde, dann ist es nicht so schlimm, oder wie? erst ab wann wird es strafbar? ab dreimal? er hat sie mehrfach vergewaltigt an dem abend, kann das nicht zählen eventuell? es sind nicht die opfer, die einen haftbefehl aufheben, gott sei dank. es ist totalitär, weil bei straftaten der staat entscheidet und nicht täter oder opfer oder was? echt, wo lebt ihr alle bloss. zum glück lebt sie ein leben, ob das normal ist oder nicht, wirst zum glück nicht du entscheiden. im namen von irgendwas höhrerem? wovon redest du, mann?
alex63 - 29. September, 18:01

bis zu einem bestimmten grad verstehe ich deinen standpunkt aber mich irritiert etwas, dass du dir so unglaublich sicher in deinem urteil bist. der mann war als kind im warschauer ghetto und hat schreckliche erfahrungen dort gemacht, seit 1978 ist er auf der flucht. seine tat ist mit nichts zu entschuldigen, aber könnte es nicht sein, dass er schon genug bestraft ist?

ps wirklich seltsam ist, dass die schweizer ihn erst jetzt festgenommen haben obwohl er seit jahren ein chalet in gstaad besitzt und auch oft in der schweiz war. als möchten sie bei den amerikanern etwas gutmachen. es ist ja allgemein bekannt, dass die amerikanische regierung von dem schweizer bankgeheimnis nicht so begeistert ist. honi soit qui mal y pense. besonders wundern würde mich das jetzt nicht, wenn es so wäre.
Casino - 29. September, 22:43

und wer entscheidet das? wer geschlagen wurde, darf selber schlagen? wessen mutter ermordet wurde, der darf kleine mädchen vergewaltigen und damit durchkommen? wer macht den masstab? wer verteidigt ihn, wer wiegt das auf? gibt es dann irgendwann regeln, dass man sehr junge mädchen vergewaltigen darf und damit durchkommt, wenn man opfer der nazis wurde? nein? wo liegt denn die grenze, oder darf das eventuell nur polanski, er vergewaltigt deine tochter, aber wenn die das nachher okay findet, dann ist er aus dem schneider, fein, alle glücklich, vor allem polanski, aber hey....

mir geht das gegen den strich, dass ein typ ohne strafe davonkommt, bloss weil er ein paar filme gemacht hat und eine traumatische kindheit hatte. ich versteh nichtmal wirklich genau, wie man das anders sehen kann.
Casino - 30. September, 08:17

und hier, bei salon. erklärt mir dochmal, warum ich das anders sehen sollte, please.
Sandkorn (Gast) - 14. Oktober, 21:30

Alex, ein Mann

"...diese bestrafung hat sowas abstraktes, totalitäres und inhumanes..."

"vergewaltigung hingegen ist nicht abstrakt sondern erlebte gewalt, totalitär und inhuman"
alex63 - 15. Oktober, 09:27

polanski ist nicht wegen vergewaltigung verurteilt worden. die anklage wurde damals auf außerehelichen geschlechtsverkehr mit einer minderjährigen reduziert, wozu sich polanski auch schuldig bekannte. er hat bereits 42 tage abgesessen und ist nur deshalb geflüchtet weil sich abzeichnete , dass sich der richter nicht an die vereinbarung halten würde, die empfehlung einer bewährungsstrafe zu berücksichtigen.

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